Ja, in Deutschland ist es möglich, einen Transparenzregister-Auszug online für die Bank zu beantragen. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben, und Sie können die benötigten Informationen über das Online-Portal des Transparenzregisters abrufen. Hier sind die Schritte, um online einen Transparenzregister-Auszug zu beantragen:
  1. Registrierung: Um das Transparenzregister nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Website des Transparenzregisters registrieren. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Vorgang.
  2. Anmeldung: Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem Portal anmelden.
  3. Unternehmensdaten eingeben: Geben Sie die erforderlichen Unternehmensdaten ein, um den gewünschten Auszug zu erhalten. Dazu gehören Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten und anderen relevanten Informationen. Achtung! Eine Verifizierung ist notwendig. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  4. Beantragung des Auszugs: Nachdem Sie die notwendigen Informationen eingegeben haben, können Sie den Auszug beantragen. Dies kann in der Regel online erfolgen. Wir empfehlen aufgrund der zusätzlichen Verifizierungen unseren Online Service für einen aktuellen Auszug zu beauftragen. Sie sparen dadurch wertvolle Zeit und haben den Auszug meist nach 24 Stunden schon per Email übermittelt bekommen.
  5. Zahlung der Gebühr: Je nach den aktuellen Regelungen und Gebühren des Transparenzregisters müssen Sie möglicherweise eine Gebühr für den Auszug entrichten. Die Bezahlung erfolgt normalerweise ebenfalls online. Bei Beuaftragung unseres Online Service fallen zusätzliche Gebühren an, die im Bestellformular tagesaktuell kommuniziert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Unternehmen oder Organisation verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die im Transparenzregister eingetragenen Informationen aktuell und korrekt sind. Es ist ratsam, sich regelmäßig über Änderungen der rechtlichen Anforderungen und Gebühren zu informieren, um den Compliance-Anforderungen zu entsprechen. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen ist es empfehlenswert, sich direkt an das Transparenzregister oder professionelle Berater zu wenden.